17. Oktober 2023
Wer als Selbstständiger seinen Einkommensteuerbescheid nicht rechtzeitig an die gesetzliche Krankenkasse schickt, kann einen finanziellen Nachteil erleiden. Wird die Dreijahresfrist des § 240 Abs. 4a Satz 4 SGB V versäumt, geht die Krankenkasse von einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze aus und errechnet auf dieser Grundlage die Beiträge für das jeweilige Steuerjahr. In der Rechtsprechung ist bisher nicht geklärt, ob es sich bei der Dreijahresfrist um eine Ausschlussfrist...